Termin bei der Ausländerbehörde? Gehen Sie vorbereitet — nicht mit Hoffnung.

Wir helfen Ihnen, den Aufenthaltstitel-Antrag vorzubereiten — in Ihrer Sprache, vor dem Termin.

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Sie haben wochenlang auf diesen Termin gewartet. Ein fehlender Beleg bedeutet von vorn anfangen.

Einen Termin bei der Ausländerbehörde zu bekommen ist schon schwer genug. In Berlin kann es 3–6 Monate dauern. Und wenn der Tag endlich kommt, brauchen Sie Unterlagen, die zu Ihrer Situation passen — das passende Formular für Ihren Aufenthaltstitel-Typ, Fotos nach Vorgabe, Krankenversicherungsnachweis, Einkommensnachweis, Originale und Kopien.

Ein fehlender Beleg. Ein unvollständiges oder unpassendes Formular. Und Sie können neu terminiert werden. Wieder monatelange Wartezeit.

Inzwischen läuft Ihr aktueller Aufenthaltstitel ab. Der Druck wächst.

GermanyFlow wurde gebaut, damit Sie an diesem Tag vorbereitet sind — nicht hoffend.

Wie GermanyFlow hilft

  • ✔ Keine Unsicherheit, welches Formular für Ihren Aufenthaltstitel-Typ gilt
  • ✔ Hinweise zu erforderlichen Belegen
  • ✔ Einfache Erklärung von Aufenthaltserlaubnis vs. Niederlassungserlaubnis
  • ✔ Sie sehen Ihren ausgefüllten Antrag vor dem Herunterladen
  • ✔ Vollständig vorbereitet zur Ausländerbehörde

Was Sie erhalten

Einen ausgefüllten Antrag für Ihren spezifischen Aufenthaltstitel-Typ, mit Ihren echten Daten — korrekt formatiert für die Ausländerbehörde in Ihrer Stadt.

Keine Checkliste. Kein leeres Formular. Ein ausgefüllter Antrag, zur Prüfung vor dem Termin vorbereitet.


Möchten Sie es selbst ausfüllen?

Offizielle Antragsformulare variieren je nach Stadt. Die Berliner Ausländerbehörde stellt sie kostenlos auf ihrer Website bereit. Sie können das Formular für Ihren Aufenthaltstitel-Typ direkt herunterladen.

Offizielles Formular herunterladen (PDF)

GermanyFlow ist kein Behördendienst und steht in keiner Verbindung zur Ausländerbehörde oder deutschen Behörden. Wir helfen bei der Vorbereitung. Sie reichen den Antrag selbst bei Ihrem Termin ein.

Aufenthaltstitel: Arten, Verlängerung und die Frist, auf die es ankommt

Der Aufenthaltstitel ist die Erlaubnis, mit der Drittstaatsangehörige nach Deutschland einreisen und hier bleiben dürfen (§ 4 Abs. 1 AufenthG). Alles Weitere — Arbeit, Familiennachzug, später die Niederlassungserlaubnis — hängt daran, welchen Titel Sie haben und ob er gültig bleibt. Dieser Leitfaden nennt die Arten, die das Gesetz kennt, die Voraussetzungen der Niederlassungserlaubnis, die Gebühren und die Regel, die am meisten schützt: rechtzeitig vor Ablauf beantragen. Alle Angaben stammen aus dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und der Aufenthaltsverordnung (AufenthV); die Quellen stehen am Ende.

Welche Titel das Gesetz kennt

Aufenthaltstitel werden erteilt als Visum, Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU, ICT-Karte, Mobiler-ICT-Karte, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU (§ 4 Abs. 1 AufenthG). Die Vorschriften zur Aufenthaltserlaubnis gelten auch für die Blaue Karte EU und die beiden ICT-Karten, soweit nichts anderes bestimmt ist. Die Aufenthaltserlaubnis ist befristet und an einen Zweck gebunden — Arbeit, Studium, Familie —, die Niederlassungserlaubnis ist unbefristet. Staatsangehörige der EU und des EWR brauchen keinen Titel; ebenso wenig Personen, deren Aufenthaltsrecht sich aus dem Unionsrecht oder, in den davon erfassten Fällen, aus dem Assoziationsabkommen EWG/Türkei ergibt.

Die Regel, die rettet: vor Ablauf beantragen

Wer die Verlängerung oder einen anderen Titel vor Ablauf des bisherigen beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Man fällt also nicht aus dem Status, während die Behörde prüft. Über die Wirkung der Antragstellung wird eine Bescheinigung ausgestellt, die Fiktionsbescheinigung (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Bei verspätetem Antrag ist dieser Schutz nicht mehr automatisch: Die Behörde kann die Fortgeltungswirkung zur Vermeidung einer unbilligen Härte anordnen — sie muss es aber nicht. Genau hier entscheidet sich, ob aus einer Verzögerung ein Problem wird.

Voraussetzungen der Niederlassungserlaubnis

  • Fünf Jahre Besitz der Aufenthaltserlaubnis (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG).
  • Gesicherter Lebensunterhalt (Nr. 2).
  • Mindestens 60 Monate Pflicht- oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder vergleichbare Aufwendungen; Ausfallzeiten wegen Kinderbetreuung oder häuslicher Pflege werden angerechnet (Nr. 3).
  • Keine entgegenstehenden Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung (Nr. 4), erlaubte Beschäftigung bei Arbeitnehmern (Nr. 5) und die sonstigen erforderlichen Erlaubnisse (Nr. 6).
  • Ausreichende Deutschkenntnisse (Nr. 7) und Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung (Nr. 8) — beides gilt mit erfolgreichem Integrationskurs als nachgewiesen.
  • Ausreichender Wohnraum für Sie und die mit Ihnen lebenden Familienangehörigen (Nr. 9).

Wie eine Verlängerung abläuft

  1. Auf das Ablaufdatum der Karte schauen und deutlich früher beginnen: Der Schutz des § 81 Abs. 4 AufenthG hängt am rechtzeitigen Antrag, nicht am rechtzeitigen Termin.
  2. Bei der zuständigen Ausländerbehörde klären, welcher Weg gilt — Termin, Portal oder Formular per Post. Zuständig ist die Behörde Ihrer gemeldeten Anschrift.
  3. Nachweise zum Aufenthaltszweck sammeln: Arbeitsvertrag und Gehaltsabrechnungen bei Beschäftigung, Immatrikulation beim Studium, Familienunterlagen beim Familiennachzug.
  4. Die Fiktionsbescheinigung zum Pass legen, sobald Sie sie haben: Sie belegt den rechtmäßigen Aufenthalt bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 5 AufenthG).
  5. Die Gebühr einplanen (siehe unten) und ein akzeptiertes Zahlungsmittel mitbringen.
  6. Änderungen melden — neuer Arbeitgeber, Umzug, neue Familiensituation. Der Titel hängt am Zweck, für den er erteilt wurde.

Was die Behörde kostet

Die Gebühren sind bundesweit geregelt. Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, einer Blauen Karte EU oder einer ICT-Karte kostet 100 Euro; die Verlängerung 96 Euro für bis zu drei weitere Monate und 93 Euro darüber hinaus; der Wechsel des Aufenthaltszwecks samt Verlängerung 98 Euro. Die Mobiler-ICT-Karte kostet 80 Euro, ihre Verlängerung 70 Euro (§ 45 AufenthV). Die Niederlassungserlaubnis kostet in den übrigen Fällen 113 Euro, für Hochqualifizierte 147 Euro und bei selbständiger Tätigkeit 124 Euro (§ 44 AufenthV). Das sind die Beträge der Verordnung im Stand 2026; Ermäßigungen und Befreiungen für bestimmte Gruppen stehen in derselben Verordnung.

Was am häufigsten schiefgeht

  • Auf den Termin warten statt zu beantragen. Der Schutz knüpft an den Antrag an (§ 81 Abs. 4 AufenthG) — bei vollem Kalender also schriftlich einreichen.
  • Erst nach Ablauf beantragen. Dann ist die Fortgeltung Ermessenssache, nicht automatisch.
  • Mit abgelaufener Karte ohne Fiktionsbescheinigung reisen. Die Bescheinigung ist der Nachweis der Antragswirkung.
  • Fünf Jahre irgendeines Aufenthalts für die Niederlassungserlaubnis rechnen. Das Gesetz zählt fünf Jahre Besitz der Aufenthaltserlaubnis — neben acht weiteren Voraussetzungen (§ 9 Abs. 2 AufenthG).
  • Die Rentenzeiten vergessen. Die 60 Beitragsmonate sind eine eigene Voraussetzung neben der Arbeit.

Wenn abgelehnt wird oder nichts zurückkommt

Eine Ablehnung ergeht schriftlich und nennt den statthaften Rechtsbehelf samt Frist — lesen Sie diesen Teil zuerst und halten Sie sich daran, die Fristen sind hier kurz. Solange über einen rechtzeitig gestellten Antrag noch nicht entschieden ist, gilt der bisherige Titel als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG); langes Schweigen ändert an Ihrem Status also nichts. Diese Seite ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung: Eine Ablehnung oder ein tatsächlich unrechtmäßig gewordener Aufenthalt gehört zu einer Fachanwältin, einem Fachanwalt oder in die Migrationsberatung.

Amtliche Quellen

Häufige Fragen zum Aufenthaltstitel

Was passiert, wenn mein Titel abläuft, während die Behörde noch prüft?

Wurde der Antrag vor Ablauf gestellt, gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG); darüber erhalten Sie eine Fiktionsbescheinigung.

Ich habe keinen Termin rechtzeitig bekommen. Was nun?

Entscheidend ist, dass der Antrag vor Ablauf bei der Behörde eingeht; der Termin ist der Schritt der Behörde. War der Antrag doch verspätet, kann die Behörde die Fortgeltung zur Vermeidung einer unbilligen Härte anordnen — automatisch ist das nicht (§ 81 Abs. 4 AufenthG).

Was kostet eine Aufenthaltserlaubnis?

100 Euro für die Erteilung, 96 Euro für eine Verlängerung um bis zu drei Monate, 93 Euro darüber hinaus, 98 Euro beim Wechsel des Aufenthaltszwecks (§ 45 AufenthV, Stand 2026).

Was kostet die Niederlassungserlaubnis?

113 Euro in den übrigen Fällen, 147 Euro für Hochqualifizierte, 124 Euro bei selbständiger Tätigkeit (§ 44 AufenthV, Stand 2026).

Wann kann ich die Niederlassungserlaubnis beantragen?

Nach fünf Jahren Besitz der Aufenthaltserlaubnis, wenn die weiteren Voraussetzungen des § 9 Abs. 2 AufenthG vorliegen — unter anderem gesicherter Lebensunterhalt, 60 Beitragsmonate, Deutschkenntnisse, Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und ausreichender Wohnraum.

Brauchen EU-Bürger einen Aufenthaltstitel?

Nein. Das Erfordernis des § 4 Abs. 1 AufenthG gilt für Personen, deren Aufenthaltsrecht sich nicht aus dem Unionsrecht ergibt; es lässt außerdem Rechte aus dem Assoziationsabkommen EWG/Türkei unberührt.

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Über diese Inhalte

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